Als österreichische Immobilienverwalter unterliegen wir allen strengen Prüfungskriterien eines ausgewählten und ausgebildeten Immobilienmanagers unter Einschluss aller Agenden des immobilienbezogenen Facility Managers. Dabei ist unsere primäre Aufgabe die treuhändige und bestmögliche Bewirtschaftung des uns anvertrauten Immobilienvermögens. Als Immobilienverwalter haben wir in unseren Bereichen besondere Vertretungsbefugnisse vor Gerichten und Behörden.
Unsere Tätigkeit als Immobilienverwalter (immobilienbezogener Facility Manager) kann im Wesentlichen in zehn Obergruppen unterteilt
werden:
a) Immobilienbezogenes Facility Management.
b) Die treuhändige Buchhaltung, das Rechnungswesen und den Zahlungsverkehr.
c) Das Steuer- und Abgabenwesen.
d) Die Betreuung von Immobilien im weiteren Sinne von Erhaltungsmaßnahmen bis zu jeglicher Form von Verbesserungsmaßnahmen.
e) Die Beratung in allen einschlägigen Immobilienangelegenheiten.
f) Die Vertretung von Eigentümern unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer.
g) Die Organisation und Koordination der Willensbildung von Eigentümern und sonst Beteiligten.
h) Nutzerbezogenes Flächen- und Mietenmanagement.
i) Das professionelle Centermanagement.
j) Die Finanzierung und Bewertung.